Haushaltsdisziplin
Verschuldung begrenzen bzw. verringern, neue Großverschuldung stoppen.
Im Vordergrund der Konsolidierung steht die Schuldentilgung und Kreditaufnahmen so zu gestalten, dass die dauerhaft bestehenden Schulden (strukturelles Defizit) der Gemeinde mittelfristig verringert werden bis zum soliden, belastbaren und ausgeglichenen Haushalt.
Ein „weiter so“ kann und darf es nicht geben! Leuchtturm- bzw. Prestige-Projekte sind zwar Werbewirksam, sorgen jedoch dafür, das viel kleine, aber notwendige Maßnahmen auf der strecke bleiben.